Für uns haben Vertraulichkeit und Diskretion oberste Priorität.

Bei Verfahren mit öffentlichem Interesse werden Informationen ausnahmslos nur auf Wunsch und nach Rücksprache mit den Klienten weitergegeben.

Auch allfällige Angehörige bekommen bei uns aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft, außer der Klient hat seine Zustimmung dazu ausdrücklich erklärt.